Durchführung der erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen.
Die Fristsetzung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Dazu zählen Baumart, Baumalter, Vitalität, Standort, Sicherheitserwartung, Schadsymptom, Umfang des Schadens, etc. Hierbei gilt: je höher das Gefahrenpotential, desto kürzer ist die Frist zur Durchführung der baumpflegerischen Maßnahme.
 

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