Die folgende Leistung ist eine hoheitliche Vermessung nach dem Vermessungsgesetz (VermG) und wird in Kooperation,
für unser langjähriges Partnerbüro Dipl.Ing.(FH) Wolfgang Strauß (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur seit 1994), angeboten:


Bei Grenzfeststellungen wird geprüft, ob die Abmarkung der Flurstücksgrenzen mit dem Grenznachweis aus dem Liegenschaftskataster in der Örtlichkeit übereinstimmt.
Fehlende bzw. durch Baumaßnahmen entfernte oder nicht sofort erkennbare Grenzzeichen wie Grenzsteine aus Naturstein (Granit, Sandstein,Kalkstein) oder Grenzmarken aus Polyesterbeton oder Metallbolzen sind Abmarkungsmängel, die auf Antrag behoben werden.
 

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