Der zeichnerische Teil des Lageplans stellt das Bauvorhaben in der örtlichen Umgebung dar. Die Art der Darstellung ist durch Planzeichenvorschriften vorgegeben.
Dem Lageplan liegt ein amtlicher Katasterauszug zugrunde. Üblicherweise wird der zeichnerische Lageplan im Maßstab 1:500 gefertigt.
Im Lageplan wird das geplante Gebäude dargestellt mit Außen- und Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätzen, Terrassen usw. Außerdem muss die Bebauung der Nachbarschaft ersichtlich sein.
 

Für ein Gebäude gilt auch, abhängig vom Bebauungsplan, ein Höchstmaß der Nutzung des Baugrundstücks. Hierbei spielen die Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl und die Zahl der Vollgeschosse im Bebauungsplan eine Rolle.
Diese Werte werden durch Berechnungen im schriftlichen Teil des Lageplans nachgewiesen.
Der schriftliche Teil des Lageplans enthält außerdem Daten zum Grundstückseigentümer und Nachbar.
 

Für jedes Gebäude müssen Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen und anderen Gebäuden eingehalten werden. In Baden-Württemberg betragen diese Mindestabstände grundsätzlich zur Grenze 2,50m.
Besondere Anrechungsvorschriften gelten z.B. für Dächer und Giebel, untergeordnete Bauteile und Garagen. Der nötige Mindestabstand wächst mit der Gebäudehöhe.
Der Abstandsflächenplan stellt die für das geplante Gebäude nötigen Abstände dar und weist so die Einhaltung der Vorschriften nach.
 

Im Abbruchslageplan wird farblich markiert welche Gebäude bzw. Gebäudeteile auf einem Grundstück abgerissen werden.
 

Die Grobabsteckung, wird zum Anlegen der Bodenplatte bzw. der Streifenfundamente benötigt.
Als Nachweis unserer Arbeit erhalten Sie von uns eines Skizze mit den kontrollierten Absteckmaßen und ein Absteckprotokoll mit den abgesteckten Punkten.
 

Zur präzisen Platzierung des Bauvorhabens werden beim Einschneiden des Schnurgerüsts die Außenwandachsen, im Millimeterbereich, auf das Schnurgerüst übertragen und mit Nägeln markiert. Zur Einhaltung der genehmigten Höhe des Gebäudes wird ein Höhenpunkt angebracht.
Als Nachweis unserer Arbeit erhalten Sie von uns eine Skizze mit den kontrollierten Absteckmaßen und ein Schnurgerüstprotokoll mit den abgesteckten Punkten sowie der Angabe des Höhenfestpunktes.
 

Zur Rekonstruktion von Bauplänen bei Bestandsgebäuden.
 

Jens Schmidt
Geschäftsführer

06226/78907-12
js@wolfert-gmbh.de

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