Für jedes Gebäude müssen Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen und anderen Gebäuden eingehalten werden. In Baden-Württemberg betragen diese Mindestabstände grundsätzlich zur Grenze 2,50m.
Besondere Anrechungsvorschriften gelten z.B. für Dächer und Giebel, untergeordnete Bauteile und Garagen. Der nötige Mindestabstand wächst mit der Gebäudehöhe.
Der Abstandsflächenplan stellt die für das geplante Gebäude nötigen Abstände dar und weist so die Einhaltung der Vorschriften nach.
 

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