Durchführung der Baumkontrollen (Regelkontrolle gemäß Kontrollintervall und zusätzliche Kontrolle nach extremen Witterungsereignissen) durch fachlich qualifizierte, visuelle Inaugenscheinnahme vom Boden.
Durchführung von weiteren Inaugenscheinnahmen (visuelle Inaugenscheinnahme in der Höhe), falls die visuelle Kontrolle vom Boden aus nicht ausreicht, um die des Baumes relevante Schadsymptomen zu beurteilen.
Durchführung von eingehenden Untersuchungen, falls die Erkenntnisse der Baumkontrolle zur Beurteilung eines Baumes nicht ausreichen.
Durchführung der erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen.
Die Fristsetzung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Dazu zählen Baumart, Baumalter, Vitalität, Standort, Sicherheitserwartung, Schadsymptom, Umfang des Schadens, etc. Hierbei gilt: je höher das Gefahrenpotential, desto kürzer ist die Frist zur Durchführung der baumpflegerischen Maßnahme.
Vermessung des Baumbestands: Genaue Erfassung des Standorts dient als Grundlage des GI-Systems.
Jens Schmidt
Geschäftsführer
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