Die folgende Leistung ist eine hoheitliche Vermessung nach dem Vermessungsgesetz (VermG) und wird in Kooperation,
für unser langjähriges Partnerbüro Dipl.Ing.(FH) Wolfgang Strauß (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur seit 1994), angeboten:


Nach baden-württembergischem Vermessungsgesetz (VermG) sind zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters neue oder im Grundriss veränderte Gebäude durch Kataster-vermessungen in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, bauliche Veränderungen von einem ÖbVI oder der Vermessungsverwaltung einmessen zu lassen. Ein entsprechender Hinweis erfolgt im Zuge der Baugenehmigung.
Das amtliche Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis aller Flurstücke und Gebäude im Land. Es dient der Sicherung und Ordnung von Grund und Boden. Diese Aufgabe kann jedoch nur durch aktuelle und vor Ort durchgeführte Messungen erfüllt werden.
Die Gebäudeaufnahme erfolgt nach Fertigstellung des Bauwerks und dokumentiert die tatsächliche Lage und Form des Gebäudes. Die Gebäudeaufnahme zur Fortführung des Liegenschaftskatasters kann nicht durch baurechtliche Vermessungen, wie Lagepläne zum Bauantrag oder Kenntnisgabeverfahren, Bauabsteckung und Schnurgerüst-Einscheinden ersetzt werden.
 

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