Durchführung der Baumkontrollen (Regelkontrolle gemäß Kontrollintervall und zusätzliche Kontrolle nach extremen Witterungsereignissen) durch fachlich qualifizierte, visuelle Inaugenscheinnahme vom Boden.
Durchführung von weiteren Inaugenscheinnahmen (visuelle Inaugenscheinnahme in der Höhe), falls die visuelle Kontrolle vom Boden aus nicht ausreicht, um die des Baumes relevante Schadsymptomen zu beurteilen.  
Durchführung von eingehenden  Untersuchungen,  falls die Erkenntnisse der Baumkontrolle zur Beurteilung eines Baumes nicht ausreichen.

 

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