Für ein Gebäude gilt auch, abhängig vom Bebauungsplan, ein Höchstmaß der Nutzung des Baugrundstücks. Hierbei spielen die Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl und die Zahl der Vollgeschosse im Bebauungsplan eine Rolle.
Diese Werte werden durch Berechnungen im schriftlichen Teil des Lageplans nachgewiesen.
Der schriftliche Teil des Lageplans enthält außerdem Daten zum Grundstückseigentümer und Nachbar.
 

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