Die folgende Leistung ist eine hoheitliche Vermessung nach dem Vermessungsgesetz (VermG) und wird in Kooperation,
für unser langjähriges Partnerbüro Dipl.Ing.(FH) Wolfgang Strauß (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur seit 1994), angeboten:
Bei der Flurstückszerlegung (Grundstücksteilung) wird ein bestehendes Flurstück katasterrechtlich in mehrere selbständige oder nicht selbständige Flurstücke aufgeteilt. Nichtselbständige Flurstücke (Zuflurstücke) werden mit anderen Flurstücken verschmolzen.
Die Flurstücksverschmelzung ist die katasterrechtliche Zusammenfassung von Flurstücken oder Zuflurstücken zu einem Flurstück.
Die Festlegung neuer Grenzen wird ausgelöst durch:
Veränderung der Grundstücksgeometrie zur Verbesserung der Nutzung bzw. Bebaubarkeit.
Verkleinerung oder Vergrößerung der Flurstücksflächen zum Verkauf. Zerlegungen wegen Erbteilung
Durch die Gebührenordnung des Ministeriums ländlicher Raum (MLR) ist die Vergütung der Zerlegungsvermessung gesetzlich geregelt.