INfrastrcture for SPatial InfoRmation in Europe
Ziele:
• Gemeinsame Nutzung von Geodaten in Europa
• Fach-und grenzübergreifende Bereitstellung
• Nutzung über Internet und Standards
- Initialisierung 2001 –rechtsverbindliche EU-Richtlinie 2007 (2007/2/EG)
- Verbindlichkeit in BW: seit 17. Dezember 2009 durch Umsetzung in Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG)
- Pflichtaufgaben der Kommunen: Bebauungspläne
- Konforme Bereitstellung lt. Spezifikationbis 21.10.2020
- Aus E-Government-Projekt XPl an ungging das objektorientierte Austauschformat XPlan GML hervor
- XPlan GML unterstützt interoperable Bereitstellung von Bauleitplänen für unterschiedliche IT-Systeme
Ziele:
• Verwaltungsvorgänge effektiver & kostengünstiger zu gestalten
• Austausch in der raumbezogenen Planung verbessern
- Standard wurde am 05.10.2017 im Rahmen der 24. Sitzung des IT-Planungsrates beschlossen
- Kommune ist „datenhaltende Stelle“ für Bebauungspläne-Richtlinie verpflichtend
- Aufgaben für verschiedene „Rollen“ sind in „Organisatorischer Handlungsempfehlung zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Bebauungsplänen in der GDI-BW“ definiert
- Angebote & Schreiben für bisher unbekannte Plattformen & Transformationen treffen ein
Offene Fragen müssen geklärt werden:
• was muss getan werden?
• wie sieht der Ablauf aus?
• wer kann das erledigen?
• welche Kosten entstehen?
In Anlehnungan die Organisatorische Handlungsempfehlungen zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Bebauungsplänenin der GDI-BW
Aufgaben:
• Ggf. Scannen (Pläne, Texte, …)
• Georeferenzieren
• Umringe digitalisieren
• Geltungsbereich des Planes ausschneiden
• Sachdaten erfassen
- Transformation nach oder Erzeugung in XPlan GML
- Ergänzung von Metadaten
- Validierung und Qualitätssicherung
Aufgaben:
• Überführung ins Zielformat
• Berücksichtigung Koordinatentransformation bei bestehenden Datenbeständen
• Fehlerkorrektur (z.B. falsche Formate oder fehlende Informationen)
• Erstellung des Datenpaketes für die Plattform
- Bereitstellung OGC-konformer Dienste (Open Geospatial Consortium) für die standardisierten Daten
- Bereitstellung der Daten durch Web-Map-Services (WMS) und Web Feature Services (WFS)
- Bereitstellung der Metadaten gemäß Metadatenprofil der GDI-BW
INSPIRE-Bedingungen:
• 99% Verfügbarkeit
• Antwortzeit von durchschnittlich max. 5 Sekunden
• Kapazität von 20 Anfragen pro Sekunde
- GIS & EDV Wolfert GmbH übernimmt einzelne, mehrere oder alle Aufgaben
Voraussetzungen:
• muss in der Lage sein Bebauungspläne zu erfassen (z.B.mit GIS)
• muss Werkzeuge zur Transformation vorhalten (Software, z.B. FME o. HALE Studio)
• muss eine Plattform anbieten, welche die INSPIRE-Anforderungen erfüllt
Beispiel GIS & EDV WOLFERT GMBH:
• Daten unserer Kunden liegen i.d.R. vor, werden ggf. auf XPlanung & INSPIRE erweitert, fehlende Daten holen wir ein
• wir übernehmen die Transformation, Validierung und Upload
• durch Partnerschaft mit einem führenden Plattformanbieter sind wir Betreiber der INSPIRE-Plattform und übernehmen alle Aufgaben, auch Fortführung
Landesgeodatenzugangsgesetz(LGeoZG)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GeoZG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
INSPIRE-Zeitplan GDI-DE
https://www.geoportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/GDI-
DE/Dokumente/160831_INSPIRE_Faktenblatt_Zeitplan.pdf?__blob=publicationFile
Einführung XPlanung
https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2017/Sitzung_24.html?pos=7
Organisatorische Handlungsempfehlungen zur INSPIRE-konformen Bereitstellung von Bebauungsplänen in der GDI-BW
https://www.geoportal-bw.de/documents/20147/0/Handlungsempfehlungen_KLV_Bauleitplaene_final_20160804.pdf/0a542878-107d-58a9-cd0c-da582ea2dc27
Ja, wenn…
- ich mit den Mindestanforderungen der INSPIRE-Richtlinie vertraut bin
- ich die wichtigen Funktionalitäten und Standards kenne
- ich die Personalkapazität habe, die Daten zu erfassen, aufzubereiten, zu validieren
- ich eine Systembetreuung 365/24/7 sicherstellen kann
- ich Änderungen an den INSPIRE-Spezifikationen rasch umsetzen kann
- ich das System gegen Angriffe absichern kann
- ich die Daten gegen unabsichtliche (und absichtliche) Veränderungen schützen kann
Jens Schmidt
Geschäftsführer
06226/78907-12
js@wolfert-gmbh.de