Nutzen Sie den Vorteil unserer langjährigen Erfahrung im gesamten Bereich der Ingenieur- und Bauvermessung, Bauabrechnung und Dokumentation.
Mit uns erfüllen Sie die Richtlinien schnell und unkompliziert.
Die Baumkontrolle wird unter Beachtung der UVV, ZTV- Baumpflege, FLL- Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen und der Richtlinien für Eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen ausgeführt.
Die Baumkontrolleure besitzen eine Mindestqualifikation eines Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung, European Tree Technician oder eine gleichwertige Qualifikation.
Zur Warhrung der Verkehrssicherheit ist eine Kette von Maßnahmen erforderlich.
Für Kommunen, Wasser- und Energieversorgungsunternehmen, Land- und Forstwirtschaft sowie Ingenieurbüros, entwickeln wir günstige und effiziente Lösungen auf Basis von Produkten wie Oracle, Autodesk, Bentley und Civil Design von der Firma B&B je nach Anforderung unserer Kunden.
Dokumentation und Pflege der verschiedenen Leitungsebenen der Energie- und Gasversorger sowie der Wasserwirtschaft und Leitungsbetreiber in von uns entwickelten oder im kundeneigenen GI-System:
• Ausarbeitung der vom Vermessungsbereich aufgenommenen Leitungsdaten
• Pflege der einzelnen Spannungsebenen innerhalb eines Gewerkes, wie z.B. Mittelspannung, Niederspannung, Straßenbeleuchtung, sowie die Pflege der einzelnen Gewerke in separaten Sparten,
wie z.B. des Gas-Rohrnetzes, Glasfasernetzes usw.
• Erstellung und Aktuallisierungen von Betriebstplänen (Schaltpläne)
• Pflege der Objektdaten mit ihren Sachdaten im GI-System, wie Stationsdaten, Einbauteile, usw.
• Planauskünfte der Leitungsdaten im Auftrag des Engerie- und Gasversorgers sowie des Leitungsbetreiber an Firmen und Privatpersonen
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen nach dem Vermessungsgesetz (VermG) für Baden-Württemberg.
Die oberste Vermessungsbehörde des Landes Baden-Württemberg, das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum (MLR) hat Wolfgang Strauß zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (Katastervermessungen und Grenzfeststellungen) bestellt.
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen zur Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung.
Die Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster, können wir im Rahmen unserer Kooperation,
für unser langjähriges Partnerbüro Dipl.Ing.(FH) Wolfgang Strauß (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur seit 1994), anbieten.
Mit modernster Ausrüstung sind wir für Sie vor Ort um eine umfassende Planung, Trassierung und Vermessung aller Energieversorgungsanlagen zu erstellen.
Zu einem Bauantrag gehört in Baden-Württemberg der Lageplan zur Bauvorlage gemäß §4 LBOVVO. In der Regel muss dieser von einem vermessungstechnischen Sachverständigen gem. §5 LBOVVO gefertigt werden.
Der Lageplan bestätigt die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den geltenden Bauvorschriften, und zwar in globaler Hinsicht (Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung usw.) und in lokaler (Gemeindevorschriften, Bebauungsplan, Baulasten usw.)
Der Lageplan besteht aus mehreren grafischen Darstellungen und einem schriftlichen Teil.